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Thema: Urteil Kindermörder erhaelt Schmerzensgeld

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    Urteil Kindermörder erhaelt Schmerzensgeld


    Polizei drohte mit Folter, um Jakob (11) zu retten

    Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3.000 Euro. Von den Prozesskosten müsse Gäfgen allerdings vier Fünftel übernehmen, das Land müsse ein Fünftel tragen, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

    Er hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet.

    Die Polizei hatte mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.

    Der Vorsitzende Richter nannte die Folterandrohung der Polizei "rechtswidrig und verwerflich". Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.


    Gäfgens Anwalt ist das nicht genug
    Für Beobachter ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht der Opfer-Angehörigen. "Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen könne und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis", sagte Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation' Weißer Ring'.

    Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.

    Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzeln. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.


    Quelle


    Geändert von icke-der-dicke (04.08.11 um 12:34 Uhr)

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