Zitat:
Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notw
In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?[/QUOTE]
Zitat ende
1. Ist der Finale Todesschuß genehmigt um weitere Opfer zu vermeiden! Also: Vom Gestz legitimiert
2. Meines Wissens nach ging es "nur" (hiermit möchte ich die Wichtigkeit für die Familie nicht herabwerten) um den Fundort des Opfers. Und daher war ein Schutz weiterer Opfer nicht nicht gegeben, daher vom Gesetzgeber nicht legitimiert.
Der Moaralapostel
Buedi30 ;-)