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Thema: Urteil Kindermörder erhaelt Schmerzensgeld

  1. #16
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Hr.Lehmann Beitrag anzeigen
    Gut das sich in Deutschland Richter nicht den übelsten Stammtischparolen hingeben .
    Wir sind doch keine Bananenrepublik !
    Leider wird er aber wohl gegen das Urteil angehen...
    Oh doch wir sind schlimmer als jede Bananenrepublik. Hier hat der Täter mehr Rechte als das Opfer bzw. der Geschädigte.
    Durfte ich gerade wieder durch eine Endscheidung des Kammergerichts erfahren.

    Am meisten wurmt mich das auch noch Gelder der Bürger zur Lebenserhaltung dieses genetischen Abfalles aufgebracht werden muß.
    Und dieses Tier klagt auch noch weil einer Buh zu ihm gemacht.

    Ich finde wenn durch Androhung von Gewalt was eigendlich keine Folter ist für eine Person, die ( weiß das sie) einen Menschen getötet hat dann ist das in meinen Augen legitim. Ruft mal bei der Bullerei an und sagt da steht einer vor der Tür und will euch verkloppen. Nichts anderes war das der vernehmenden Beamte getan hat. Als Antwort wird von grün kommen " melden die sich wenn er sie verkloppt hat "

    Es gäbe andere Urteile wenn Richter und Ihre Familien zu den Opfern gehören würden.
    Absurd finde ich das ein Mörder Menschenwürde haben soll, die hat er wohl verspielt durch seine Tat.


    Sowas gehört jegliche Rechte entzogen und als Freiwild erklärt werden !


    Im übrigen hat meine Meinung nichts mit Stammtischporolen zu tun, denn ich vertrete meine Ansicht nur im nüchternen Zustand !
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  2. #17
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    Duke hat recht, der hat seine rechte verwirkt. Todesstrafe wär zu einfach, lebenslang zu teuer. Also straßen fegen, schnee schüppen, oder vollgeschissene ab toiletten sauber machen. Das ganze bei wasser und brot bis er zusammenbricht.
    Ist mir egal wie hoch die menschenrechtler nun springen, der hat kein recht mehr auf nix.

    Könnte auch als abschreckendes beispiel funktionieren.
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  3. #18
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  4. #19
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Humie Beitrag anzeigen
    Duke hat recht, der hat seine rechte verwirkt. Todesstrafe wär zu einfach, lebenslang zu teuer. Also straßen fegen, schnee schüppen, oder vollgeschissene ab toiletten sauber machen. Das ganze bei wasser und brot bis er zusammenbricht.
    Ist mir egal wie hoch die menschenrechtler nun springen, der hat kein recht mehr auf nix.

    Könnte auch als abschreckendes beispiel funktionieren.
    Wird genauso wenig funktionieren wie die Todesstrafe, aber Sinn würde es allemale machen das der genetische Abfall für seinen Lebenserhalt selber was tut.
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  5. #20
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    "Genetischer Abfall", "Tier".

    Ein ungewöhnliches Menschenbild.

  6. #21
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    Es ist auch ein "ungewöhnliches Menschenbild"

    Unschuldige zu ermorden und danach Schadenersatz zu verlangen.

  7. #22
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    "Genetischer Abfall", "Tier".

    Ein ungewöhnliches Menschenbild.
    Eine Ratte oder Kakerlacke sind kein genetischer Abfall, denn die haben irgendwie einen Sinn in der Natur.
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  8. #23
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Ich bin mit Duke nicht immer einer Meinung,

    Hier aber hat er absolut meine Zustimmung...
    Alles rund ums Auto, hilft Cimi

    Fragen bitte HIER eingeben.



    Manche Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, Für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme..:-)

  9. #24
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Big Daddy Beitrag anzeigen
    vorsicht, das gesetz gibt es in deutschland (hessen) ! ist aber durch das bundesgesetz aufgehoben
    http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4s...-__a11953.html
    Dann ist noch nicht alles verloren, nur zu feige es anzuwenden !
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  10. #25
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Wenn mir irgendwann mal ein Polizist körperliche Gewalt androhen sollte, dann werde werde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen, um ihn dafür bestraft und mich dafür entschädigt zu sehen. Kann ich ja gar nich ab, so etwas.
    -------------------------------------------

  11. #26
    Seniormitglied Avatar von zeus-crew
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    die wo hier dagegen reden möcht ich mal sehen wenn es euer kind gewesen wäre !

    hier bei uns fahren autos rum mit nem schriftzug auf der heckscheibe ,, todesstrafe für kinderschänder ,, und recht haben diese leute !

    sowas hat kein recht weiterhin auf dieser welt auch nur luft zu holen

  12. #27
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    http://www.bildblog.de/
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  13. #28
    SMember Avatar von Hawak
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    Es ja schön, wenn auch in so einem Fall alles buchstabentreu nach dem Gesetz geht. Die Richter hatten in der Tat keine andere Wahl, als die offenbar geringst mögliche Summe an Schmerzensgeld zuzusprechen.

    Andererseits strapaziert es das gewöhnliche Rechtsempfinden über alle Maßen, wenn die bloße Gewaltandrohung gegen einen - zu dem Zeitpunkt - geständigen Kindesentführer nicht nur dem leitendem Polizeibeamten den Job, sondern dem Staat auch noch Verfahrensaufwand und Entschädigung kostet.

    Dieser widerliche Kindermörder kann noch Bücher schreiben und die Justiz jahrelang beschäftigen - vor den Europäischen Gerichtshof ist er auch schon gezogen.

    Mal provokant in den Raum gestellt: Warum wird der legale sogenannte 'finale Rettungsschuß bei Geiselnahmen' nicht auch als Gewaltandrohung verstanden?
    Warum ist es ok, einen Geiselnehmer 'sicherheitshalber' gezielt zu töten, bevor irgendwelche Tatumstände aufgeklärt sind?
    Warum ist es dann nicht erlaubt, einen bereits geständigen Entführer per Androhung dazu zu zwingen, den Aufenthaltsort seines Opfers preiszugeben?

    Ich versteh' das nicht...und mir tun nur die Angehörigen des kleinen Jungen so leid, die seit Jahren diesen Dreck ertragen müssen. Ich würde darüber wahnsinnig werden.

  14. #29
    ÖR Befürworter Avatar von buedi30
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    Hi Hawak,

    ich gebe jedem Recht der kein Mitleid mit dem Mörder des kleinen Jungen hat, außer in einer Sache:

    hier mal ein Ztitat aus dem Bildblog den Wacheia gepostet hat:
    Zitat:
    Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, "lediglich auf eine Drohung hin" Todesangst ausgestanden zu haben.
    Zitat Ende

    Und hier geht es nur darum!!!!

    Der typ ist krank! Trotzdem sollten wir nicht mit solchen Dingen anfangen. Wie geht es dann weiter? Ich bekomme Folter angedroht, weil alle Indizien auf mich als Täter zeigen, dann kommt die Folter? Zwei Wochen später entschuldigt sich bei mir der Beamte da der richtige Täter überfüht wurde mit der Aussage, alle Indizien sprachen gegen Sie? Oder ich bekomme die Folter angedroht und werde wirklich panisch und gestehe eine Tat die ich nicht begangen habe. Dieses Szenario ist schon in vielen Kinofilmen und leiter auch in der Vergangenheit viel zu oft praktiziert worden (siehe Hexenbeschuldigung, sie geht nicht unter sie ist eine Hexe, sie geht unter, upps da haben wir sie wohl zu Unrecht beschuldigt).

    So Leid es mir um die Familie tut und ich mir auch Sicher bin wenn ich der Betroffene wäre so nicht denken würde, sollten wir froh sein das unsere Rechtssprechung immer noch so angewendet wird.

    Ich wiederhole mich gerne: Wehret den Anfängen!

    Gruß
    Buedi30
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  15. #30
    SMember Avatar von Hawak
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    Hi buedi, Du ollen Apostel...;-)

    ich glaube, der Unterschied in der Diskussion ist der, ob einem Verdächtigen aufgrund Gewalt-(oder Folter-)androhung eine Aussage abgepresst wird, oder - wie im hier vorliegenden Fall - bereits ein Teil der Tat gestanden wurde und es um die Rettung des Entführungsopfers ging.

    Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notwehr.

    In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?

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