Hi!
Die Kosten sollten durch das Sozialamt getragen werden ( also der Rest von 2647.- ) und die 1300 Euro übernehmen wir!!!
Nun will das Geld das Städtische Grünamt, welches für die Friedhöfe zuständig sind die Grabstelle und die Aushebung bezahlt haben.
Sarg, Überführung des Bestatters wurden schon durch uns bezahlt. Mein Vater ist halt Empfänger einer minimalen Rente + Grundsicherung!
Da die Frau von SGB XII lebte wollte mein Vater wenisgtens den Minimalbeitrag erhalten, den Rest wollten wir aufstocken. Aber leider versteht er schlecht Deutsch und ist zusammen mit einigen, auch nicht besser deutsch sprechenden Personen zum Bestatter gegangen und dort einen Antrag bekommen zu wollen.
Den Wert eines Menschen erkennt man
nicht an dem, was er hat,
sondern an dem, was er gibt...
Grundsicherung ist Sozialhilfe, also die unterste Absicherung die es überhaupt gibt. (noch tiefer als Hartz IV)
Jemand der Grundsicherung bekommt kann grundsätzlich nicht für Zahlungen aufkommen. (Unterhalt und Ähnliches)
Das Einkommen liegt außerdem auch immer unter der Pfändungsgrenze.
Für die Beerdigungskosten Verwandter muss das Sozialamt aufkommen, falls nicht noch andere Verwandte ermittelt werden können.
Im Zweifelsfall einfach einen Anwalt nehmen. (vorher Prozesskostenhilfe Schein beim Gericht holen)