Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
also gegen den BEscheid des Sozialamtes wurde kein Widerspruch eingelegt
Hi Heval,
gegen einen Bescheid = Verwaltungsakt, der bestandskräftig geworden ist, weil wie hier offenkundig die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, kommst Du nicht weiter - selbst wenn er rechtswidrig sein sollte (Nichtigkeit liegt ersichtlich nicht vor).

Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
aber gegen den Bescheid des Grünamtes schon. Aktuell bin ich noch mit dran.
... wie hast Du begründet (hast Du doch)?


... und aus der Ferne beurteilt dürfte die fianzielle Situation so sein, dass pfändbares, verwertbares Vermögen, Gegenstände nicht vorhanden sind.