14.06.2011, 10:28 Uhr, frt
Nach der Verfolgung und Verhaftung der Betreiber des Filmstreaming-Portals kino.to will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen.
In ihrem Online-Blog legte die Gesellschaft ihre Meinung über das Verhalten der kino.to-User dar. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Nach der Rechtsauffassung der GVU erfolgen beim Streaming über das Internet diverse Speicherungen auf dem Endgerät des Nutzers. Diese seien rechtlich als Kopie einzustufen. Darüber hinaus sei eine Kopie von einer illegalen Vorlage, wie im Falle von kino.to, immer illegal.
Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to sei somit selbst illegal, schlussfolgerte Leonardy. Deutlich erläuterte die GVU auch die möglichen Konsequenzen für die User. Sie drohte mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren, mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Völlig unklar ist dabei jedoch, ob die Rechtsauffassung der GVU von den zuständigen Gerichten geteilt wird.
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