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Thema: Kino.to - von Kripo geschlossen

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    Kino.to - von Kripo geschlossen

    Hallo liebe Gemeinde,

    es ist passiert...

    Die Staatanwaltschaft hat per internationaler Durchsuchung und länderübergreifenden Ermittlungen Kino.to nebst den angeschlossenen Hostern abgeschaltet.

    Der Vorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck der dauerhaften Einkommenssicherung.

    Hier geht gerade ganz Böses vor. Im Zuge der Prozesse können wir davon ausgehen, dass die Grauzone Stream ein für alle Mal geschlossen wird.

    Movies2k ist noch online, jedoch könnten die Hoster nicht mehr existieren.

    Ist nur eine Frage der Zeit, bis all diese Anbieter nun verschwinden.

    RIP

    Hier die Meldung auf der Startseite:

    "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
    Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
    Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
    Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

  2. #2
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    Avatar von Phlygt
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    Kurzes Update

    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und kutz movies2k nebst den üblichen Hostern zu checken - derzeit alle noch online.

    Ich denke die GVU, die sei 2008 gegen Kino.to ermittelt ist da gezielt vorgeganen und hat das "Sytem Kino TO" hochgenommen.

    Weiteres wird folgen.

  3. #3
    Seniormitglied
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    Avatar von Phlygt
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    Hi Stranger,
    Ich wollte dies nur mitteilen. Panik habe gerade ich nicht, da ich es nicht nutze...gibt bessere Möglichkeiten. Und darüber hinaus ist Kino.to ob Ihrer Machenschaften im Abo Fallen Bereich eh schon seit Jahren untendurch.

    Die Meldung auf der Startseite ist gezielte Propaganda ohne rechtlichen Hintergrund.

    Der von Dir zitierte Paragraph ist solange gültig, bis das Streamverfahren per Gerichtsbeschluß, doch als vollwertiger Download gilt.

    Schaut man sich eie Technik, ins besondere bei Divx Streams mal genauer an, sollte man feststellen, das am Ende die Datei vollständig auf dem Rechner liegt und zwar dauerhaft.

    Hier liegt der Hasenfuss.

    Betrachtet man nun das Potential und evtl. gesicherte Beweise könnte ein Gericht im Zuge der Urteilsbegründung den Stream als vollständigen Download, wenn auch temporär, definieren.

    Das ist Kern meiner Aussage. Mal sehen, was unser Boardjurist dazu sagt. Herr Solmecke wird sich sicher auch bald zu Wort melden.

    P.S. Mein Gedankengang möchte ich kurz um einen Fakt erweitern: Es handelt sich hier um klar illegale Handlungen, da stehen die schützenswerten Interessen der Conten-Industrie gegen die Freiheit der Nutzer. Es geht hier nicht um drei Kumpels, die die neuen technischen Möglichkeiten nutzen Ihre DVD gemeinsam zu schauen sondern um millionenfache gezielte Verletzung von Schutzrechten, da wäre der Gesetzgeber aufgerufen hier abzuwägen und wie diesbezüglich geurteilt wird im schönen Ländle ist hinläufig bekannt.

    Es könnte rechtlich das Ende der schönen Streamingära sein, wobei bis heute Downloader im weitesten Sinne nie verfolgt wurden. Es geht der Industrie in erster Linie um Abschreckung, damit ein Unrechtsbewustsein entsteht.
    Geändert von Phlygt (08.06.11 um 20:47 Uhr)

  4. #4
    Seniormitglied
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    Und da war er gerade, der Gute; Herr Solmecke in den Nachrichten... Naja RTL 2
    Geändert von Phlygt (09.06.11 um 00:25 Uhr)

  5. #5
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    Hallo

    Kino.to:

    Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

    -------------------------------------------
    http://winfuture.de/news,63634.html
    -------------------------------------------

    Freundliche Grüße , greggy
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  6. #6
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Wo war den kino.to beheimatet?
    -------------------------------------------

  7. #7
    Moderator Avatar von rqs
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    Zitat Zitat von renerocker Beitrag anzeigen
    Wo war den kino.to beheimatet?
    Wohl nicht in Europa, die Zulsassungsstelle der Domains ist in Tonga (.to) irgendwo in der Südsee...

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

  8. #8
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    Ihr wisst aber schon, dass man Ip's umrouten kann?

    Die beschlagnahmten Server der Hoster standen anscheinend in D, ES, F und NL. Ich kann mich an die Gerüchte 2008 erinnern, als Brein fesstellen musste, die Server in NL waren verschwunden. Da hieß es man sei nach Russia umgezogen.

  9. #9
    Seniormitglied Avatar von zeus-crew
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    Zitat Zitat von rqs Beitrag anzeigen
    Wohl nicht in Europa, die Zulsassungsstelle der Domains ist in Tonga (.to) irgendwo in der Südsee...
    CU rqs
    die domain war nur dort aber was hilft es wenn der server in de steht ?

  10. #10
    alebi
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    Durchsuchung bei Betreibern von kino.to

    Die Polizei durchsucht mehr als 20 Wohnungen in ganz Deutschland, um den Betreibern der Website kino.to auf die Spur zu kommen. Die Website ist das größte deutschsprachige Portal, um Raubkopien von Spielfilmen und Serien zu verbreiten.
    Hier geht es zum Artikel. Quelle
    Tja, wer es übertreibt....

    Edit: Oh, da war jemand fixer, sorry.
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  11. #11
    Angus Young Avatar von lars.berlin
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    Exclamation Aussteiger verriet Kino.to an Polizei

    Nachdem die GVU bereits seit dem Jahre 2008 nach den Betreibern und Hintermännern der Streamingseite Kino.to fahndet, hat schließlich ein auspackender Aussteiger die entscheidenden Hinweise zur Ergreifung der mutmaßlichen Täter geführt.

    GVU-Sprecherin Christine Ehlers sagte dazu: "Es gab Streit untereinander. Einer hat schließlich geredet." Im Anschluss zeigte die GVU Dirk B., den vermeintlichen Kopf der Betreiber an.

    Inzwischen sammeln sich immer mehr Menschen an, die gegen die Schließung von Kino.to protestieren. Mittlerweile stehen sogar Teile des Durchsuchungsbeschlusses im Netz; vor der Staatsanwaltschaft in Dresden demonstrierten einige Computerfreaks für eine Wiedereröffnung des beliebten Portals.

    bild.de

    Greetz Larsi.

  12. #12
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    Da in vielen Foren immer wieder die Angst bei den Nutzern von Kino.to immer wieder auftaucht, möchte ich nur folgendes anmerken:

    - die Frage ob Streaming von Filmen illegal ist, müsste erst geklärt werden
    - was war den bei Torrent Filmen illegal? Das Anbieten der Filme !! (so lief es aber bei Kino.to nicht ...)
    - wenn irgendeine Entscheidung in Richtung "Streaming ist illegal" fallen sollte dann muss Youtube dicht machen: es ist auch ein Streaming und ob da was illegal ist, kann ich erst fest stellen wenn ich den Stream gestartet habe - natürlich das gleiche haben ALLE USER BEI KINO.TO gemacht oder nicht: anstarten und nachdem sie festgestellt haben das es ein illagaler Inhalt ist wieder abschalten ;-)) ? (..wie soll etwas bewiesen werden, wie zum Beispiel das der Film runter geladen wurde ????....) Sonst müssten alle Trailer aus dem Netz verschwinden da es auch ein Stream ist und es zeigt einen Teil des Films oder nicht ????
    - und jetzt kommt das spannende: auch wenn es unwahrscheinlicher weise die IP´s auf den Servern zu finden sind: die DSL Provider in Deutschland dürfen solche Daten nicht auf Vorrat speichern !!!!! also wird schwierig mit irgendeiner Anklage !!!! Am sonsten machen sich die DSL Provider strafbar !

    Wie gesagt: diese Stellugnahme betrifft die User, nicht die Betreiber - da kann es sein das zur Anklage kommt (die haben damit Kohle gemacht, die haben entweder selber die Filme verbreitet oder Seiten verlinkt usw....).

    So viel von mir.

  13. #13
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    14.06.2011, 10:28 Uhr, frt
    Nach der Verfolgung und Verhaftung der Betreiber des Filmstreaming-Portals kino.to will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen.

    In ihrem Online-Blog legte die Gesellschaft ihre Meinung über das Verhalten der kino.to-User dar. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Nach der Rechtsauffassung der GVU erfolgen beim Streaming über das Internet diverse Speicherungen auf dem Endgerät des Nutzers. Diese seien rechtlich als Kopie einzustufen. Darüber hinaus sei eine Kopie von einer illegalen Vorlage, wie im Falle von kino.to, immer illegal.

    Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to sei somit selbst illegal, schlussfolgerte Leonardy. Deutlich erläuterte die GVU auch die möglichen Konsequenzen für die User. Sie drohte mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren, mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Völlig unklar ist dabei jedoch, ob die Rechtsauffassung der GVU von den zuständigen Gerichten geteilt wird.

    Quelle und mehr dazu : hier
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  14. #14
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Wo haben die nur immer das Wissen her.
    Zitat: Inzwischen ist von Kino.to bereits ein Nachfolger am Start ........

    Nachfolger oder nicht.
    So was spricht sich immer schnell rum bei solchen Seiten.


    Glaube als nächstes gehts Google an die Wäsche.

    Irgendwie geben die Links zu solchen Seiten und das sollte doch echt nicht sein. (Sarkasmus)




    Gruß

  15. #15
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Im Juni 2004 soll ihn das Amtsgericht Leipzig zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt haben,
    Dies sollte 2011 eigentlich keine Rolle mehr spielen.
    -------------------------------------------

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