Das war aber eher ein Dealer als ein Hacker.
Das war aber eher ein Dealer als ein Hacker.
Da haben sie mal an einem kleinen Fisch ein Exempel statuiert !!!
Meine Meinung:
Der hat es aber auch übertrieben, und einige von den angezeigten Vorwürfen der Staatsanwaltschaft trafen zu 100 % zu.
Greetz Larsi.
Stimmt, aber auch der Dealer ist nicht vor Strafe geschützt.
§263a, Absatz 3 ist hier ziemlich eindeutig:
Dummerweise zieht bei diesem Paragraphen auch nicht der Umstand, dass ein Verschlüsselungssystem zum Tatzeitpunkt quasi 'öffentlich' geknackt war, das wäre im Fall der Anklage wegen 'Computersabotage' hilfreich gewesen.Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Typ ist meines Erachtens leicht minderbemittelt, jeder mit einem IQ über 2 Scheiben Toast hätte wissen müssen, dass das offene Verkaufen des Premiere-Bundles Konsequenzen nach sich zieht.
Insofern ist das Strafmaß natürlich ein bisserl sehr hoch, da hätte auch eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden gereicht...
Gier schaltet Hirn aus.