[QUOTE=stranger1;1046578]Ein Gericht spricht einen Angeklagten frei. Wobei es ja nur 2 Arten des Freispruchs gibt- wegen erwiesener Unschuld oder in dubio pro reo.

ich dachte, es gibt keine wertung wie
-wg. mangels an beweisen
-im zweifel für den angeklagten
mehr.
mfg