
Zitat von
Hawak
Na ja, der festgelegte Tagessatz ist nur die 'standardisierte' Entschädigung, die gezahlt wird, ohne dass man einen entsprechenden Schaden nachweisen muss.
Kollege K. kann natürlich den Staat darauf verklagen, ihm seine tatsächlichen Verdienstausfälle zu ersetzen. Das dürfte dann ganz andere Dimensionen annehmen...und im Prinzip ist das auch vollkommen ok.