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Thema: Gericht: Simlock entfernen kann eine Straftat sein

  1. #1
    Angus Young Avatar von lars.berlin
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    Exclamation Gericht: Simlock entfernen kann eine Straftat sein

    Zitat
    ------------------------------------------------------
    Das Entfernen eines Simlocks in einem Mobiltelefon ist kein Kavaliersdelikt oder lediglich ein Verstoß gegen den Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern kann durchaus als Straftat gewertet werden.

    So geschehen am Amtsgericht Göttingen. Dieses verurteilte einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Richter stimmte der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu, nach der es sich bei der Entfernung einer Simlock-Sperre um eine strafbare Datenveränderung handle.

    Die Strafe fiel relativ hoch aus, weil der Verurteilte gewerbsmäßig bereits mehrere hundert Mobiltelefone von der Bindung an ein bestimmtes Netz befreit hatte. Das Urteil beschränkt die Einordnung als strafbare Handlung aber nicht auf den gewerblichen Betrieb, so dass theoretisch auf Privatpersonen, die nur ihr eigenes Gerät entsperren zur Verantwortung gezogen werden könnten.

    Der Richter führte aus, dass der die Praxis der Mobilfunkunternehmen, ihre Kunden mit billigen Smartphones in langfristige, lukrative Vertragsbindungen zu locken, persönlich nicht gut findet. Trotzdem sei an dieser Stelle die Rechtslage zu akzeptieren, die hier klar auf der Seite der Mobilfunkbetreiber liegt.

    Der Anwalt des Verurteilten hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach handele es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Er kündigte bereits an, die Entscheidung des Amtsgerichts von weiteren Instanzen prüfen zu lassen.

    -------------------------------------------------------------
    Zitat Ende

    Quelle:http://winfuture.de/news,63031.html

    Greetz Larsi.
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    Geändert von Suleiman (07.05.11 um 13:09 Uhr)

  2. #2
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Wenn das auch für Privatpersonen gelte ,hiesse das ,das Eigentumsrecht an einem Sim Gelookten Handy eingeschränkt ist und nicht wirklich in das Eigentum des Käufers übergeht.

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von zeus-crew
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    das mit dem eingeschränkt ist nicht ganz richtig ! wegen dem simlock gilt doch nur 2 jahre glaub und danach bekommt man diesen pin um simlock zu entfernen ! und diesen simlock giebt es ja nur weil bei vertragsabschluss oder prepaidkauf das handy gestützt wird vom netzanbieter

  4. #4
    SMember Avatar von Suleiman
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    Das mit dem Code nach 2 Jahren ist nur weil danach die Gewährleistung abläuft
    und wenn der nicht geht, ist der Provider fein raus denn die Gewähr ist ja futsch.

    Im übrigen kosten blockierte Handys nicht wirklich weniger, der Provider hat durch
    den Verkauf von Prepaidgeräten nicht einen müden Cent draufgezahlt, also ist das
    Argument der subventionierten Geräte auch nicht richtig. Das ist auch einer der
    Gründe warum noch kein Provider Anzeige gegen Privatpersonen erstattet hat,
    weil die keinen Schaden nachweisen können.

    Nach meiner Meinung wird dieses Urteil noch nicht das entgültige sein
    und es wird ja jeder Fall in Deutschland vor Gericht neu verhandelt.


    Mich würde mal die Motivation der Staatsanwaltschaft interessieren die das
    angeleiert hat, denn das ist eher als ABM zu verstehen und wo bleibt das
    öffendliche Interesse in der Verfolgung der Entsperrung? *gg*

    Was ist wenn ich mir ein Handy von meinem Nachbarn kaufe und das dann entsperre?
    Ich bin dann ein Vertrag mit einem Provider eingegangen - oder etwa doch nicht?
    Wenn ja, dann ist der Erwerb eines Prepaid Gerätes ja Betrug da ich kein Eigentum erwerbe - oder ist das legal?

    Fragen über Fragen - über die sich die Staatsanwaltschft mit Sicherheit nicht im klaren
    war, die musste warscheinlich noch Punkte einfahren.

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