7.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.