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Thema: Ich will mein Bett zurück

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    Talking Ich will mein Bett zurück

    Man stelle sich vor:

    Der Mann kommt heim,

    sieht auf das eheliche Bett ...und...

    sieht dort den Liebhaber neben seiner Frau.


    Grobmotoriker würden nun wohl die Faust ausfahren

    um des Gegenspielers Gebiss zu überprüfen.


    Anders in folgendem Fall,
    den Ricardo Peyerl für den Wiener Kurier recherchierte:


    Der gehörnte Ehemann setzt den Nebenbuhler
    nicht aus eigener Kraft vor die Tür, sondern bemüht das Gericht.


    Er verklagt den Liebhaber seiner Frau auf

    Besitzstörung an seinem Bett.


    Das Gericht grübelt:
    "...Verfügt der Kläger über die Eigenmacht - wie das im Juristendeutsch heißt -

    am ganzen Doppelbett?
    Oder nur an SEINEM Teil (des Bettes)?.."

    Da ein geteiltes Doppelbett dem Kläger nicht unbedingt weiterhilft,
    kamen die Richter zum Entschluss, dass dem Liebhaber die Benützung
    des Ehebettes gänzlich untersagt werden muß.

    Urteil:
    Der Fremde im Bett wurde dazu verdonnert,
    "sich derartiger Störungshandlungen künftig zu enthalten."


    Ich warte auf die Begründung des Gerichts,
    wenn der Förster die beiden im Wald erwischt.

    Gruß

    Bobby
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