Ja ,aber da ist die Herkunft auf der Packung zu lesen,Nachdenken !!!
Anders sehe das aus ,wenn die Kippen gestohlen währen und einheimischen Ursprungs währen, aber auch dann wäre es schwer dem Käufer "Vorsatz" zu unterstellen.
Ja ,aber da ist die Herkunft auf der Packung zu lesen,Nachdenken !!!
Anders sehe das aus ,wenn die Kippen gestohlen währen und einheimischen Ursprungs währen, aber auch dann wäre es schwer dem Käufer "Vorsatz" zu unterstellen.
Ich habe mit dem Anwalt von DMM bevor ich zur Vorsprache bei der Buzzilei geladen wurde schon reichlich Schriftverkehr gehabt. Ich habe natürlich, auch in Rücksprache mit dem Anwalt der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung, immer wieder formuliert, dass ich nicht wissentlich Nachbauten bestellt hätte und auch (was ja stimmt) die Teile nicht gewerblich vertickern wollte (mein Share sind Freunde und es bestand keine Gewinnerzielungsabsicht=Kein Handel -->bevor jemand sich aufregt).
Mein Anwalt meinte bis zu 7 Boxen könnte man als nichtgewerblich ansehen. Der Anwalt von DMM sagt bei 3 schon ich bin Händler.
Grundsätzlich ist auffällig - der Anwalt möchte eigentlich nur eines. GELD!
Sei es nicht von mir (wie gesagt, er forderte ca 1800 Euro um die Sache ad acta zu legen), dann eben durch Gerichtskosten von MIR ODER DMM ... je nachdem wie die Sache enden würde.
Als ich schonmal überlegte die 1800 zu zahlen ist mein Anwalt am Telefon fast ausgetickt und meinte ich solle mich nicht von so Abmahndeppen einschüchtern lassen......
Deshalb suche ich ja auch hier eventuell jemanden der das vielleicht schon durchlebt hat, um abschätzen zu können ob es "sich lohnt" es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Der Streitwert ist nämlich mit 50.000 EUR (so der Anwalt von DMM) nicht gerade gering.
@stranger: Danke für Deine Meinung. Mir ist schon klar, dass ich hier keine verbindliche Aussage (eines Anwalts o.ä.) erhalten kann. Das war auch nicht beabsichtigt. Es könnte doch aber gut sein, dass es schon jemanden vor mir getroffen hat und ich von dessen Erfahrungen partizipieren kann.
Frage: Kann man wirklich mit einem RA einen Festpreis aushandeln? Wie muss ich mir das vorstellen. Gilt der für EINE Beratung oder den ganzen Rattenschwanz der folgen KÖNNTE ?
Geändert von limonadecl (10.04.11 um 11:00 Uhr)
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Siehste , das ist ja das Dilemma . 2 Meinungen von Fachleuten....
Dein Anwalt flippt natürlich aus , denn wenn Du zahlst bekommt er ja nichts....
Gibt so einige Seiten im Netz , Abmahnwelle.de oder ähnlich , da wird Dir vielleicht mehr geholfen als hier weil sich die Leute damit beschäftigen . Google auch mal nach dem Anwalt der soviel Geld von Dir will ! Du wirst nicht der erste sein den er schröpfen will .
Nur so als Hinweis : Wenn Du tatsächlich 3 originale Boxen vorzeigen kannst , wie wäre es mit etwas Kreativität ? Du wolltest Dir 3 Originalgehäuse zwecks Modding-Versuchen zulegen , muß eben ne Falschlieferung gewesen sein....da würde auch der Preis stimmen .
Es stimmt , das man inzwischen Anwaltshonorare frei aushandeln kann .
2015--Finale Dahoam !
1.) Das kann nicht der Grund sein. Es handelt sich ja "nur" um einen Telefonanwalt meines Rechtsschutzversicherers. Der wird das Mandat für eine Verteidigung vor Gericht niemals erhalten, und das weiß er auch.
2.) Dafür ist es zu spät. Ich habe ja inzwischen schon mehrfach schriftlich dem Anwalt von DMM gegenüber das ich Boxen bestellt habe.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
HIER noch etwas zum Streitwert.
Dein Problem sehe ich eher in der Begründung der erforderlichen Stellungnahme.
CS Mitleid fällt wg. Illegalität leider aus.
Gruß
Bobby
Wave Frontier T90 mit 30°W, 4°W,1°W, 5°E, 13°E, 19.2°E, 23.5°E, 28,2°E
LG 50" PC 51 DM 8000 SSTS, DM 800, DM 800Se Clone, VU Duo 2, VU Solo2
Wenn der Anwalt der Rechtsschutzversicherung zusagt,dann nutze Sie !
Jetzt wäre noch zu überlegen ,ob Du klagst ,oder klagen lässt ,die bessere Rechtsposition wird Dir aber sicherlich Dein Anwalt sagen.
Was meinst du mit zugegeben?
Wie schon im 1. Post erwähnt habe ich eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Daraus lässt sich folgern, dass ich mich erstmal dazu verpflichtet habe keine weiteren Boxen mehr ausserhalb der EU in die EU einzuführen.
Ich habe aber niemals etwas im Zusammenhang mit Clones bestätigt. Meine Strategie beruht schon auf dem Einwand Unwissenheit.
Alle meine Schritte waren mit dem Anwalt besprochen und der ganze Hintergund dem Anwalt bekannt.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?
Die Nachricht kommt nicht ganz bei mir an? Was wolltest du mir damit sagen?
Ich habe vor allem gehofft, es gäbe hier im Forum schon jemanden (da ich ein 3-stelliges Aktenzeichen habe wird es auch schon mehrere gegeben haben die Post von dem RA bekommen haben) gibt, der die Sache schon durchgestanden hat. Sprich mir einen Hinweis darauf geben kann ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Hi,
genau das ist ja das Problem, weswegen Dir keiner dazu eine endgültige Antwort geben kann - auch ein Anwalt nicht.
Es gibt kein Gesetz, in dem steht: Ab einer Anzahl von x Exemplaren des Produkts y ist von gewerbsmäßigem Handel auszugehen.
Der 'Erfahrungswert' mag vielleicht bei 7 Boxen liegen, aber das kann der Richter letztlich ganz anders sehen, wenn die StA überzeugende Argumente vorbringt und Du diese nicht glaubwürdig entkräften kannst (von irgendwelchen Freunden im Share zu erzählen wäre natürlich erst recht problematisch!).
Das eventuelle Strafverfahren hat aber gar nichts mit der zivilen Seite (DMM) zu tun. Die (mit Kostennote) versehene Abmahnung würde Dir wahrscheinlich das zivilrechtliche Verfahren ersparen, bei dem auch wieder gilt, wie ein Gericht die Sachlage beurteilt.
Insgesamt bist Du bei dieser Geschichte nur bei einem gutem Fachanwalt aufgehoben, der wenigstens versuchen kann, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Im Übrigen: In D sind die Sanktionen für Käufer von Piraterieprodukten noch ziemlich harmlos. In anderen EU-Ländern darf man schonmal 10.000€ Strafe zahlen wegen einer aus dem Ausland mitgebrachten gefälschten D&G-Sonnenbrille für 10€....
Wäre Interessant zu wissen wie die Geschichte aus gegangen ist :-)