Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
Mein Anwalt meinte bis zu 7 Boxen könnte man als nichtgewerblich ansehen. Der Anwalt von DMM sagt bei 3 schon ich bin Händler.
Siehste , das ist ja das Dilemma . 2 Meinungen von Fachleuten....
Dein Anwalt flippt natürlich aus , denn wenn Du zahlst bekommt er ja nichts....
Gibt so einige Seiten im Netz , Abmahnwelle.de oder ähnlich , da wird Dir vielleicht mehr geholfen als hier weil sich die Leute damit beschäftigen . Google auch mal nach dem Anwalt der soviel Geld von Dir will ! Du wirst nicht der erste sein den er schröpfen will .
Nur so als Hinweis : Wenn Du tatsächlich 3 originale Boxen vorzeigen kannst , wie wäre es mit etwas Kreativität ? Du wolltest Dir 3 Originalgehäuse zwecks Modding-Versuchen zulegen , muß eben ne Falschlieferung gewesen sein....da würde auch der Preis stimmen .

Es stimmt , das man inzwischen Anwaltshonorare frei aushandeln kann .