Ich habe mit dem Anwalt von DMM bevor ich zur Vorsprache bei der Buzzilei geladen wurde schon reichlich Schriftverkehr gehabt. Ich habe natürlich, auch in Rücksprache mit dem Anwalt der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung, immer wieder formuliert, dass ich nicht wissentlich Nachbauten bestellt hätte und auch (was ja stimmt) die Teile nicht gewerblich vertickern wollte (mein Share sind Freunde und es bestand keine Gewinnerzielungsabsicht=Kein Handel -->bevor jemand sich aufregt).
Mein Anwalt meinte bis zu 7 Boxen könnte man als nichtgewerblich ansehen. Der Anwalt von DMM sagt bei 3 schon ich bin Händler.
Grundsätzlich ist auffällig - der Anwalt möchte eigentlich nur eines. GELD!
Sei es nicht von mir (wie gesagt, er forderte ca 1800 Euro um die Sache ad acta zu legen), dann eben durch Gerichtskosten von MIR ODER DMM ... je nachdem wie die Sache enden würde.
Als ich schonmal überlegte die 1800 zu zahlen ist mein Anwalt am Telefon fast ausgetickt und meinte ich solle mich nicht von so Abmahndeppen einschüchtern lassen......
Deshalb suche ich ja auch hier eventuell jemanden der das vielleicht schon durchlebt hat, um abschätzen zu können ob es "sich lohnt" es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Der Streitwert ist nämlich mit 50.000 EUR (so der Anwalt von DMM) nicht gerade gering.
@stranger: Danke für Deine Meinung. Mir ist schon klar, dass ich hier keine verbindliche Aussage (eines Anwalts o.ä.) erhalten kann. Das war auch nicht beabsichtigt. Es könnte doch aber gut sein, dass es schon jemanden vor mir getroffen hat und ich von dessen Erfahrungen partizipieren kann.
Frage: Kann man wirklich mit einem RA einen Festpreis aushandeln? Wie muss ich mir das vorstellen. Gilt der für EINE Beratung oder den ganzen Rattenschwanz der folgen KÖNNTE ?