Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
naja,
ich hatte zwei clones und habe zwei originale.
fakt ist, daß die clones bei weitem nicht die qualität der originalen erreichen.
und sowas bestellt man auch nur per EUEXP, da passiert gar nichts mit dem zoll, solange man nicht 10boxen auf einmal ordert.
ja man kauft auch keine clones wo dream draufsteht oder läst diese abmachen und unter die box legen wenn man schon in china bestellt ! dann zahlt man den zoll beim postboten und fertig aber wie schon gesagt nun ist es zu spät für kluge sprüche
Ja ,aber da ist die Herkunft auf der Packung zu lesen,Nachdenken !!!
Anders sehe das aus ,wenn die Kippen gestohlen währen und einheimischen Ursprungs währen, aber auch dann wäre es schwer dem Käufer "Vorsatz" zu unterstellen.
Wenn der Anwalt der Rechtsschutzversicherung zusagt,dann nutze Sie !
Jetzt wäre noch zu überlegen ,ob Du klagst ,oder klagen lässt ,die bessere Rechtsposition wird Dir aber sicherlich Dein Anwalt sagen.
Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?
Die Nachricht kommt nicht ganz bei mir an? Was wolltest du mir damit sagen?
Ich habe vor allem gehofft, es gäbe hier im Forum schon jemanden (da ich ein 3-stelliges Aktenzeichen habe wird es auch schon mehrere gegeben haben die Post von dem RA bekommen haben) gibt, der die Sache schon durchgestanden hat. Sprich mir einen Hinweis darauf geben kann ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Hi,
genau das ist ja das Problem, weswegen Dir keiner dazu eine endgültige Antwort geben kann - auch ein Anwalt nicht.
Es gibt kein Gesetz, in dem steht: Ab einer Anzahl von x Exemplaren des Produkts y ist von gewerbsmäßigem Handel auszugehen.
Der 'Erfahrungswert' mag vielleicht bei 7 Boxen liegen, aber das kann der Richter letztlich ganz anders sehen, wenn die StA überzeugende Argumente vorbringt und Du diese nicht glaubwürdig entkräften kannst (von irgendwelchen Freunden im Share zu erzählen wäre natürlich erst recht problematisch!).
Das eventuelle Strafverfahren hat aber gar nichts mit der zivilen Seite (DMM) zu tun. Die (mit Kostennote) versehene Abmahnung würde Dir wahrscheinlich das zivilrechtliche Verfahren ersparen, bei dem auch wieder gilt, wie ein Gericht die Sachlage beurteilt.
Insgesamt bist Du bei dieser Geschichte nur bei einem gutem Fachanwalt aufgehoben, der wenigstens versuchen kann, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Im Übrigen: In D sind die Sanktionen für Käufer von Piraterieprodukten noch ziemlich harmlos. In anderen EU-Ländern darf man schonmal 10.000€ Strafe zahlen wegen einer aus dem Ausland mitgebrachten gefälschten D&G-Sonnenbrille für 10€....
Wäre Interessant zu wissen wie die Geschichte aus gegangen ist :-)
Der aufdringliche Anwalt von DMM hat verloren. Der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
War mir aber alles eine Lehre...
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)