St. Pauli sollte den Trottel auf Schadensersatz in Höhe des durch das Geisterspiel entgangenen Gewinns verklagen. Eintrittsgelder plus Cateringeinnahmen plus Sponsorengelder abzüglich eingesparte Kosten für Sicherheitsdienst etc.

Dann hätte der Trottel mindestens 500.000 Euro Schulden und würde wenigstens zu etwas taugen.

Er könnte als abschreckendes Beispiel dienen.