Sehe ich anders!
Bei einem Einschreiben hast Du eine unterschriebene rechtsgültige Empfangsquittung. Bei einem Fax hast Du eine Sendebestätigung.
Mir ist bewusst, dass ein Fax mit Sendebestätigung normalerweise vor Gericht anerkannt wird, aber eine Empfangsbestätigung hast Du damit nicht erhalten.
Meine Meinung.
Gruß
Buedi30