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Thema: Oliver Kahn mit 160 km/h geblitzt - Freispruch

  1. #1
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    Oliver Kahn mit 160 km/h geblitzt - Freispruch

    Sonderfall Oliver Kahn:
    Der Ex-Bayern-Torwart Oliver Kahn ist am Donnerstag
    vom Amtsgericht Traunstein freigesprochen worden.

    Obwohl er mit seinem getunten weißen AMG-Mercedes (650 Pferdestärken) wahrscheinlich doppelt so schnell gefahren ist wie erlaubt.

    Am Nachmittag des 21. Oktober 2009 wurde der Ex-Fußballstar (41)
    auf der Autobahn A8 in Richtung München von der Verkehrspolizei Traunstein geblitzt mit 163 Stundenkilometern.

    Richter Dr. Rainer Vietze kam nun im Bußgeldverfahren zum verblüffenden Ergebnis:

    Der aufgemotzte Mercedes war noch nicht über der Messlinie,
    als ein "vorauseilender Lichtreflex" bereits die Messung startete.

    Der messtechnische Sachverständige, Professor Dr. Jochen Buck aus München, sprach von einem ihm noch nie vorgekommenen "Sonderfall".


    Der ehemalige Nationaltorwart war selbst nicht zur Verhandlung erschienen, sein Rechtsanwalt Peter Christ aus München gab eine Erklärung des "Titans" ab: In seinem Einspruch gegen den amtsgerichtlichen Bußgeldbescheid vom 15. Dezember 2009 hatte Kahn behaupten lassen, er sei vorschriftsmäßig mit Tempo 80 über die Bergener Brücke gefahren.

    Ein von dem angeblichen Verkehrssünder eingeschalteter Privatgutachter brachte im Lauf des Bußgeldverfahrens die "vorauseilenden Lichtreflexe" ins Spiel.

    Weder an der Qualifikation des Messbeamten und des Auswertenden noch an der Zuverlässigkeit des Einseitensensors hegte Dr. Jochen Buck Zweifel.

    Im Falle Kahns habe die Messung jedoch begonnen, als das Fahrzeug noch 1,5 Meter von der entsprechenden Linie entfernt war.

    Bucks Erklärung: "Vorauseilende Reflexionen lösten die Fotodioden aus." Die Messung könne "richtig" gewesen sein "oder auch nicht".

    Im Plädoyer blieb die Staatsanwältin dabei, nach ihrer Ansicht sei das viel zu schnelle Fahren erwiesen. 600 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot seien zu verhängen. Die technischen Feststellungen seien zu unpräzise, um eine so hohe Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen, setzte der Verteidiger entgegen und forderte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten, Freispruch. Dem folgte Richter Dr. Rainer Vietze. Die Frage sei, warum die Messung verfrüht ausgelöst worden sei. Die Gründe habe der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt. Für eine Verurteilung bedürfe es einer konkreten Geschwindigkeit oder einer konkreten Mindestgeschwindigkeit.

    Dass Kahn "wahrscheinlich" zu schnell gefahren sei, reiche nicht aus.



    Qualle: Passauer Neue Presse


    Gefickt eingeschädelt, Herr Prof. Dr.


    Wenn ich allerdings um soooooooooo viel zu schnell war,
    sollte es Justitia völlig egal sein, ob nun um 60 oder 70 km/h.


    Gruß


    Bobby

  2. #2
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Tja unser einer, wäre den Lappen los....

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von Humie
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    Unsereiner würde auch nicht dagegen angehen weil der anwalt direkt sagen würde "keine chance" und weil wir es und auch sehr wahrscheinlich nicht leisten können einen prozzes zu verlieren und noch ein hohes bußgeld zu zahlen.

    Aber die promis können das dank der völlig überzogenen gagen eben.
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  4. #4
    Seniormitglied Avatar von wegomyway
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    tja , geld regiert die welt
    am ende bliebe nur ne blackbox im auto die für solche fälle ausgelesen worden wäre ... nur der deutsche michel streitet sich um datenschutz mehr als ggf. um recht und ordnung gegenüber allen die schuldig oder unschuldig sind .
    in diesem falle hätte man dann durch das auslesen der geschwindigkeit klarheit geschaffen und der promibonus wäre ggf. dahin gewesen ... aber so , gut gemacht titan , ordentlich kohle in die hand genommen und fertisch ist das ganze
    rächtschraibfela

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Habe auch schon so ein Glück gehabt, daher "In dubio pro reo" .
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    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

  6. #6
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Ich bin weder prominent noch wohlhabend.

    Mein Anwalt hat mir aber bei ähnlichem Sachverhalt nicht vom Widerspruch abgehalten.

    Verfahren eingestellt.

  7. #7
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Gesetzte werden gemacht ,um das Recht "dagegen zu verstoßen" zu verkaufen.

  8. #8
    Stammuser
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    freunde,
    das passt doch, doktorarbeit abschreiben, kkw-laufzeit verlängern, aussetzen, milliarden versieben, leute wegen eines abgelaufenen joghurts entlassen, mehr als die richtgeschwindigkeit fahren und automatisch teilschuld haben, als kindermörder geld einfordern usw., ich kapiers nicht, aber es ist möglich.
    mfg

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