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Thema: wie kann ich daten sichern gegen datenklau ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Wenn alle USB bzw. Laufwerke blockiert sind, bleibt nur noch die Internetverbindung . Was nicht kopiert werden kann wird per email "gestohlen" .

    Völlig richtig, so lange Du mailen oder Internet zulässt, bekommst Du das Scheunentor nicht zu.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  3. #3
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    Ist ja gar nicht so einfach ...

    zuerst einmal, wer hat denn da so wenig Vertrauen zu seinen Angestellten

    Sicherlich hast du recht die USB kann man sicher im BIOS oder am Gehäuse mittels Blech blende etc. deaktivieren/ausschalten.

    nur einen Drucker an den Hauptrechner anschließen?
    (der wiederum nur mit einen Passwort vom Chef gestartet werden kann?)

    EMail eventuell Internet trennen bzw. alles mit loggen....

    Aber was kann man machen gegen Handschriftliche Kopie der Kundendaten
    0010100010 T Download 39,73 E Upload 8,79 S Mb/s T 10100101010 E 0011010010110 R 111001000100001
    .

  4. #4
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Nicht umsont beschäftigen Firmen ganze Büros mit IT´lern, die sich genau um so etwas kümmern.
    In deinem Fall finde ich das Input-Output -Verhalten etwas ungleichmässig. Die Firma oder das Netzwerk ist zu klein, um es wie FortKnox sichern zu wollen. Da ist der Zeitaufwand zu hoch und steht in keiner Relation.
    Ich würde hier einfach allen Datenverkehr protokollieren lassen. Falls dann Datenklau betrieben werden würde, kann man dem auch schön in die Eier treten. Natürlich sollten die Mitarbeiter dezent darauf hingewiesen werden.
    Glaube mir, wenn die im Dunkeln tappen, kommt keiner auf die Idee etwas zu klauen aus Angst erwischt zu werden.
    Wenn du deinem Auftraggeber versuchst dies klar zu machen, wird er es bestimmt einsehen.
    Sonst muss man einfach mehr investieren (hardwaretechnisch).
    Zu 80% ist die Fehlerquelle der Mensch, nicht die Technik. Setze einfach beim schwächsten Glied in der Kette an.

  5. #5
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    Avatar von wegomyway
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    um die frage des vertrauens zu beantworten
    das problem sind nicht die angestellten ..... das problem liegt darüber .... einer von zweien wird rausgekegelt und weiß noch nichts von seinem glück
    ansonsten ... mir war auch klar dass das so ohne weiteres nicht so einfach vonstatten geht. ich wollte halt meine überlegungen preisgeben und in der hoffnung das dem einen oder anderen noch etwas dazu einfällt.
    das ist ja auch geschehen das ihr da mit tipps/ratschlägen da licht ins dunkel gebracht habt. dafür erstmal ein
    ok, das protokollieren schein ne varinate zu sein um ggf. datenklau auch rechtlich belegen zu können. was ist da so zu empfehlen ?
    heute abend gucke ich das ja mal an und kann dann etwas mehr input liefern ...
    thx
    wegomyway
    rächtschraibfela

  6. #6
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von wegomyway Beitrag anzeigen
    um die frage des vertrauens zu beantworten
    das problem sind nicht die angestellten ..... das problem liegt darüber .... einer von zweien wird rausgekegelt und weiß noch nichts von seinem glück
    ok, das protokollieren schein ne varinate zu sein um ggf. datenklau auch rechtlich belegen zu können. was ist da so zu empfehlen ?
    heute abend gucke ich das ja mal an und kann dann etwas mehr input liefern ...
    thx
    wegomyway
    Den Mitarbeiter ins Lager oder sonste wohin versetzen damit er mit keinerlei Zugriff auf Stammdaten mehr hat . Gibt es keine Klausel im Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit

    So steht es in meinem drin

    Aufgrund seiner Tätigkeit unterliegt der Arbeitnehmer gem. § 5 BsDsG dem sog. Daten-geheimnis, d.h., daß der Arbeitnehmer keinerlei Angaben über Kunden Dritten unbefugt weitergeben darf.

    Die Kundendaten dürfen ausschließlich im Rahmen der Tätigkeit genutzt werden.

    Die Verpflichtung bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 41 BDSG und ggf. nach anderen Vorschriften (z.B. StGB) bestraft werden. Eine Verletzung des Datengeheimnisses stellt ferner eine arbeitsrechtliche Verfehlung dar.
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  7. #7
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    Selbst wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag drinnen steht, ist der Umgang mit sensiblen Daten rechtlich geregelt.
    Vor Gericht ist es jedoch wie auf offener See. Mann muss es dem Mitarbeiter erst mal nachweisen, dass er es war und nicht ein Dritter die Daten weitergegeben hat.

    Die Weisungspflicht des AG erlaubt es natürlich jemanden zu versetzen. Jedoch ist hier die soziale Auswahl zu berücksichtigen. Er könnte darauf klagen, dass ein Mitarbeiter, der noch nicht so lange im Betrieb ist oder weniger qualifiziert ist diesen Job im Lager übernehmen muss.

    Eine günstige Situation für den AG jemanden zu entlassen ist, wenn ein Vertrauensbruch stattgefunden hat. Ansonsten wird es da schwierig.

    Ich verstehe jedoch das Problem nicht. Mann kann doch als AG jemanden einfach fristgerecht kündigen und die zeit mit ihm absitzen. Wenn ich ihn erst einmal mobben muss, und dann warte, bis sein Entschluss zum Gehen steht, kann es doch unter Umständenn länger dauern.
    Zumal ich absolut kein Freund von solchen Praktiken bin. Schliesslich wurde dieser Mensch früher unter positiven Eindrücken eingestellt und hat seine Produktivität erbracht. Das er heute so ist, kann ja auch andere Gründe haben. Vielleicht sollte man als AG die Grösse haben und mit ihm ein ehrliches und offenes Gespräch führen. Manchmal bewirkt eine helfende Hand Wunder.
    Aber dazu kenne ich die Umstände zu wenig und kann hier nur mutmaßen.

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