Selbst wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag drinnen steht, ist der Umgang mit sensiblen Daten rechtlich geregelt.
Vor Gericht ist es jedoch wie auf offener See. Mann muss es dem Mitarbeiter erst mal nachweisen, dass er es war und nicht ein Dritter die Daten weitergegeben hat.
Die Weisungspflicht des AG erlaubt es natürlich jemanden zu versetzen. Jedoch ist hier die soziale Auswahl zu berücksichtigen. Er könnte darauf klagen, dass ein Mitarbeiter, der noch nicht so lange im Betrieb ist oder weniger qualifiziert ist diesen Job im Lager übernehmen muss.
Eine günstige Situation für den AG jemanden zu entlassen ist, wenn ein Vertrauensbruch stattgefunden hat. Ansonsten wird es da schwierig.
Ich verstehe jedoch das Problem nicht. Mann kann doch als AG jemanden einfach fristgerecht kündigen und die zeit mit ihm absitzen. Wenn ich ihn erst einmal mobben muss, und dann warte, bis sein Entschluss zum Gehen steht, kann es doch unter Umständenn länger dauern.
Zumal ich absolut kein Freund von solchen Praktiken bin. Schliesslich wurde dieser Mensch früher unter positiven Eindrücken eingestellt und hat seine Produktivität erbracht. Das er heute so ist, kann ja auch andere Gründe haben. Vielleicht sollte man als AG die Grösse haben und mit ihm ein ehrliches und offenes Gespräch führen. Manchmal bewirkt eine helfende Hand Wunder.
Aber dazu kenne ich die Umstände zu wenig und kann hier nur mutmaßen.