Zitat Zitat von wegomyway Beitrag anzeigen
um die frage des vertrauens zu beantworten
das problem sind nicht die angestellten ..... das problem liegt darüber .... einer von zweien wird rausgekegelt und weiß noch nichts von seinem glück
ok, das protokollieren schein ne varinate zu sein um ggf. datenklau auch rechtlich belegen zu können. was ist da so zu empfehlen ?
heute abend gucke ich das ja mal an und kann dann etwas mehr input liefern ...
thx
wegomyway
Den Mitarbeiter ins Lager oder sonste wohin versetzen damit er mit keinerlei Zugriff auf Stammdaten mehr hat . Gibt es keine Klausel im Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit

So steht es in meinem drin

Aufgrund seiner Tätigkeit unterliegt der Arbeitnehmer gem. § 5 BsDsG dem sog. Daten-geheimnis, d.h., daß der Arbeitnehmer keinerlei Angaben über Kunden Dritten unbefugt weitergeben darf.

Die Kundendaten dürfen ausschließlich im Rahmen der Tätigkeit genutzt werden.

Die Verpflichtung bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 41 BDSG und ggf. nach anderen Vorschriften (z.B. StGB) bestraft werden. Eine Verletzung des Datengeheimnisses stellt ferner eine arbeitsrechtliche Verfehlung dar.