Der Inhaber des Hausrechts, in diesem Fall also bolbi - der neue Francis F. Coppola -;) darf seinen Wohnraum per Kamera überwachen und Aufzeichnungen davon anfertigen.
Das Entscheidende ist dabei der 'eigene Wohnraum', also sind z.B. Aufnahmen vom gemeinsamen Flur oder der Balkon vom Nachbarn tabu.
(Tatsächlich wurden sogar schon diese Klingel-Videokameras verboten, weil man damit die Tür des Gegenübers beobachten konnte).

Die Geschichte mit 'man muss aber darauf hinweisen' oder 'muss sichtbar sein' bezieht sich ausschliesslich auf die Überwachung 'öffentlich zugänglicher Räume', für die die Einzelheiten u.a. im BDSG (§6b) geregelt sind.

Trotzdestonichts kann eine Videoüberwachung auch die Persönlichkeitsrechte des 'Überwachten' verletzen, wenn z.B. die Kamera an heiklen Positionen angebracht ist.
Da in diesem Fall meines Erachtens keine schutzwürdigen Interessen des neuen Filmstars betroffen sind, hast Du diesbezüglich nix zu befürchten.