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Thema: Darf mein Vermieter meine Wohnung fotographieren?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    bolban
    Gast
    was du glaubst und was wirklich Sache ist, sind 2 Dinge. meine Vermieterin ist schon mit mir zur Grundschule gegangen, da kann man Manches nicht so leicht verwehren. Vielleicht erklärt dir das mein Verhalten. Also mach mal etwas die Hose zu und verfeiner' Deine Schreibart.

    cu

  2. #2
    Stammuser Avatar von Cable Guy
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    Man darf seine Wohnung mit Kameras überwachen soviel man möchte.
    Also könntest Du das Problem der gemachten Fotos ansprechen.

  3. #3
    Mitglied Avatar von gedi01
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    Ich kann mir schon gut vorstellen, wie es zu dieser Situation gekommen ist, denn der Vermieter hat meist keine Ahnung von der Verlegung aller möglicher Leitungen u.s.w. Deshalb hat er sich gleich den Handwerker geschnappt und gesagt, du weißt dann eh gleich wie es geht oder was zu machen ist. Fotos sind da auch immer ganz nützlich. Nur vernünftig absprechen hätten sie es können, aber meist wird das nicht so genau genommen, hauptsache man verliert nicht so viel Zeit. Da Ihr Euch schon lange kennt, sah er es vermutlich genau so...
    Ich bin auch der Meinung, das ich in meiner Wohnung filmen kann, soviel ich will, aber wissen ?
    Ist doch nichts weiter passiert, oder hättest Du besser aufgeräumt wegen der Fotos?

  4. #4
    SMember Avatar von Hawak
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    Der Inhaber des Hausrechts, in diesem Fall also bolbi - der neue Francis F. Coppola -;) darf seinen Wohnraum per Kamera überwachen und Aufzeichnungen davon anfertigen.
    Das Entscheidende ist dabei der 'eigene Wohnraum', also sind z.B. Aufnahmen vom gemeinsamen Flur oder der Balkon vom Nachbarn tabu.
    (Tatsächlich wurden sogar schon diese Klingel-Videokameras verboten, weil man damit die Tür des Gegenübers beobachten konnte).

    Die Geschichte mit 'man muss aber darauf hinweisen' oder 'muss sichtbar sein' bezieht sich ausschliesslich auf die Überwachung 'öffentlich zugänglicher Räume', für die die Einzelheiten u.a. im BDSG (§6b) geregelt sind.

    Trotzdestonichts kann eine Videoüberwachung auch die Persönlichkeitsrechte des 'Überwachten' verletzen, wenn z.B. die Kamera an heiklen Positionen angebracht ist.
    Da in diesem Fall meines Erachtens keine schutzwürdigen Interessen des neuen Filmstars betroffen sind, hast Du diesbezüglich nix zu befürchten.

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