Zitat Zitat von http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122
Habe selber eine Antwort gefunden. Komisch, dass die das einfach machen lässt, sie ist schliesslich RICHTERIN von Beruf!!! Interessant wäre jetzt noch, ob es meinerseits rechtens war, eine Cam laufen zu lassen!!?