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Thema: Der Valentinstag und seine Folgen

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    Der Valentinstag und seine Folgen

    Für viele Verliebte ist der Heiratsantrag und die darauf folgende
    Hochzeit romantischer Höhepunkt ihrer Verbindung. Welcher Tag bietet
    sich dafür mehr an als der 14. Februar, der Valentinstag? Schließlich
    gilt er in einigen Ländern als der Tag der Liebenden. Doch jenseits
    aller Romantik ist bereits das Heiratsversprechen - also die Verlobung
    - mit steuerlichen Rechtsfolgen verbunden.
    So gelten beispielsweise Verlobungsgeschenke in der Regel als Schenkung
    mit aufschiebender Bedingung. Eine Schenkung, die unter die
    aufschiebende Bedingung der Eheschließung gestellt wird, wird erst
    wirksam, wenn die Ehe geschlossen wurde. Folglich greift bei
    großzügigen Verlobungsgeschenken die Steuerpflicht auch erst nach der
    Eheschließung. Somit sind Verlobungsgeschenke in einem Wert von bis zu
    500.000 Euro steuerfrei.
    Zudem zählen Verlobte im abgabenrechtlichen Sinn bereits als
    Angehörige und haben somit im Steuerrecht ein Auskunfts- und
    Eidesverweigerungsrecht. Dies gilt auch für steuerstrafrechtliche
    Ermittlungsverfahren und Betriebsprüfungen.
    Damit sich die Trauwilligen auf die Gestaltung ihrer Hochzeit
    konzentrieren können und dennoch keinen steuerlichen Aspekt aus den
    Augen verlieren, hat der BdSt einen Ratgeber verfasst, der alle
    steuerlichen Konsequenzen einer Ehe und eines Eheversprechens auflistet.

    Als besonderes Geschenk zum Valentinstag ist dieser hier eine Woche lang kostenlos abrufbar.

    Quelle
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