Du bist nicht im Recht, da Du den Verkauf ins Ausland
nicht ausgeschlossen hast - sonst hätte er gar nicht
bieten können (nicht im Text, sondern in der Auktionseinstellung).
Schau mal nach - evt. hat er ja eine deutsche Versandadresse.
Wenn nicht musst Du ihm die erhöhten Versand- und Aufwandskosten
(Zollinhaltserklärung) aufgeben und er hat diese zu leisten!
Hat er schon mehrere Auktionen?