Du bist nicht im Recht, da Du den Verkauf ins Ausland

nicht ausgeschlossen hast - sonst hätte er gar nicht

bieten können (nicht im Text, sondern in der Auktionseinstellung).

Schau mal nach - evt. hat er ja eine deutsche Versandadresse.

Wenn nicht musst Du ihm die erhöhten Versand- und Aufwandskosten

(Zollinhaltserklärung) aufgeben und er hat diese zu leisten!

Hat er schon mehrere Auktionen?