Trennungsgeld wird meines Wissens für die Phase der Trennungszeit (bzw. des berühmten Trennungsjahres) berechnet, was nach der Scheidung passiert, muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
In dem geschilderten Falle würden nach der Scheidung also "EVENTUELL" die 50% herangezogen.
Das ist aber auch abhängig von den finanziellen Umständen der Geschiedenen.
Grundsätzlich würde ich mich aber nicht auf meine Meinung verlassen,
sondern einen Anwalt für Familienpflegerecht kontaktieren.
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung ist das Erstgespräch kostenlos.
Aber vielleicht liest R4711 das Thema ja.
Besten Gruß
vom Bobby







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