Eigentlich bin ich weniger über die Abmahn-Säcke entsetzt, als vielmehr darüber, dass hier im Board seit JAHREN darauf hingewiesen wird, urheberrechtlich geschütztes Material NICHT über P2P-Netzwerke zu stehlen und das offenbar noch nicht überall wahrgenommen wurde(!)!!!!

In aller Kürze: Mit Zugang der Abmahnung kann man mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass der grundsätzliche Vorwurf kaum zu entkräften sein wird, d.h. im Sinne der Anklage ist die Beweislage wohl wasserdicht.
Da bleibt nur, anwaltliche Beratung zu suchen, um die eventuell erhöhte Kostennote etwas zu drücken, am Sachverhalt an sich dürfte nichts mehr zu rütteln sein.