Im übrigen kann dir als Strafe nur der Verlust der S*y-Mitgiedschaft drohen.
Es gibt zu deinem Vorhaben noch keinerlei Rechtsprecheng, geschweige denn ein Gesetz.
Es ist noch eine Grauzone.
Im übrigen kann dir als Strafe nur der Verlust der S*y-Mitgiedschaft drohen.
Es gibt zu deinem Vorhaben noch keinerlei Rechtsprecheng, geschweige denn ein Gesetz.
Es ist noch eine Grauzone.
Geändert von TanteBob (16.05.11 um 15:24 Uhr)