Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
Was das angeht, beanspruche ich mal Unverdächtigkeit für mich. Aber: ich habe ganz erhebliche Schwierigkeiten mit der Antwort auf die Frage: Ist ein Wasserwerfereinsatz verhältnismäßig, wenn es um die Durchsetzung von Baurecht geht und eine Demonstration, wie die in Rede stehende, stattfindet? Da bekomme ich erhebliche Bauchschmerzen, auch wenn es nicht zu der dramtischen Folge gekommen wäre.
Die Verhältnismäßigkeit war spätestens an dem Punkt hinüber, als man diesen Wasserwerfer eingesetzt hat.