Da für solche Dateien kein Rechteinhaber als solcher existiert und solche Dateien keine Schöpfungshöhe haben dürften, ist der Download per se ungefährlich. Nur in den seltensten Fällen - Stichwort Kinderpornographie - knüpft der Gesetzgeber an den bloßen Besitz eine strafrechtliche Folge.
Soweit man mit dem Einsatz von solchen Dateien ggf. eine Straftat verwirklicht, dürfte das Herunterladen nicht als "unmittelbares Ansetzen" - sprich Versuch, soweit dieser überhaupt mit Strafe bedroht ist, darstellen, sondern eine straflose Vorbereitungshandlung, vergleichbar dem Auskundschaften einer potentiellen Einbruchsmöglichkeit.