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Thema: Gewerbeauskunfts-******** VORSICHT

  1. #1
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    Gewerbeauskunfts-******** VORSICHT

    Da einige von euch sicher auch am Vereinsleben teilnehmen,
    erscheint mir folgende Meldung des BLSV (Bayerischer Landessportverband) berichtenswert.


    "Der BLSV-Rechtsservice warnt vor einer „Gewerbeauskunft-********“ mit Sitz in Düsseldorf. Hinter diesem Unternehmen steckt keine öffentliche Stelle, wie z.B. ein Gewerberegisteramt oder dergleichen, sondern eine private Firma, nämlich GWEWirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf.

    Die „Gewerbeauskunft-********“ schreibt derzeit verstärkt Vereine an und erhebt Daten.

    Das Schreiben erweckt den Eindruck eines amtlichen Papiers, auf dem man nur „fehlerhafte Daten korrigieren oder ergänzen“ soll.

    Die Formulare sollen unterschrieben und an die „Gewerbeauskunft-********“ zurückgeschickt werden. Wer die Schreiben ausfüllt und unterschrieben zurücksendet, hat dann jedoch einen zweijährigen Eintrag in ein Online-Verzeichnis gebucht, das monatlich ca. € 40,00 zzgl. Mehrwertsteuer kostet.

    Sodann erhält der Verein für das erste Laufjahr des Vertrags eine Rechnung in Höhe von über € 500,00.

    Liest man „das Kleingedruckte“ aufmerksam durch, so müsste dem sorgfältigen Leser eigentlich auffallen, dass ein Vertrag zu den vorstehenden Konditionen mit der entsprechenden Zahlungspflicht zustande kommt.
    Naturgemäß ist es in der Praxis jedoch oft so, dass nicht zuletzt aufgrund des amtlichen Aussehens des Schreibens der Empfänger das Kleingedruckte eben nicht durchliest, sondern ungelesen unterschreibt
    und zurücksendet, mit der Folge, dass dann rechtswirksam ein bindender Vertrag zustande gekommen ist.

    Ein Widerrufsrecht steht dem Verein nicht zu, da der Verein nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

    Es bleibt allenfalls eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, bzw. Irrtums. Die Anfechtung muss im Falle der arglistigen Täuschung binnen eines Jahres und im Falle des Irrtums unverzüglich erklärt werden, so
    dass hier schnelles Handeln geboten ist.

    Es ist jedoch noch keine Entscheidung eines Gerichts bekannt, die den konkreten Fall betrifft. Offensichtlich ist sich der Inhaber der Gewerbeauskunft-******** jedoch durchaus des Risikos bewusst, die Sache vor Gericht auszustreiten. Relativ unproblematisch erreicht man daher im Verhandlungswege eine vergleichsweise Regelung dahingehend, dass die erste Rechnung um 40 % gekürzt und die
    Vertragslaufzeit von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert wird.

    Die Vereine, die Probleme mit der Gewerbeauskunft-******** haben, können sich jederzeit an den BLSV-Rechtsservice mit der Bitte um Unterstützung wenden. Die bei der AR*G Versicherungs AG vom BLSV für die Vereine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung gewährt hier vollumfänglich Rechtsschutz."

    Quelle: BLSV

    Das gilt in diesem Falle beispielhaft für Bayern, ist aber mit jedem anderen Landessportbund vergleichbar.


    Tja....wir wissen das, aber: Jeden Morgen steht ein Dummer auf.


    Gruß

    Bobby

  2. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Als Vereinsvortand hatte ich mit einem vergleichbaren Abzocker, der "Deutscher Adress Dienst (DAD) GmbH" zu tun.

    Ich habe denen geschrieben, sie sollen mich in Ruhe lassen. Dazu habe ich ein Urteil des OLG Frankfurt in Kopie beigefügt.

    Ich habe nie wieder von denen gehört.

    Hier ein Link zu einer hilfreichen Urteilssammlung:

    http://www.recht-und-gerechtigkeit.b...-Prozesse.html
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  3. #3
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    Gute Sammlung!


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