Die beleuchtung funktionierte ja bis vor ein paar tagen.
Eine gesetzliche garantie gibt es so wie ich nun rausgefunden habe nicht, eine garantie ist eine freiwillige verpflichtung die ein hersteller geben kann.
Die Gewährleistung ist eine, im Gesetz Pflicht , für die das Gesetz Gewähr leistet. Bei Verbrauchergeschäften (Unternehmer > Verbraucher) gilt eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung (auch Gewährleistungsfrist) von zwei Jahren. Näheres regelt der §438 BGB bzw §§474ff BGB. Bei gebrauchter Ware gilt bei Verbrauchergeschäften eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, so gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§476 BGB) nach der angenommen wird, daß das Auftreten des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate ein Beweis für den latent, von Anbeginn vorhandenen Mangel ist.
Tja da muss ich mich dann wohl mit abfinden und die tasta in die tonne treten.
Dann werd ich mich mal nach einer neuen von einem renomierten hesteller umsehen.
Danke Hawak für deine mühe.