Hi,
so, wie ich das sehe, gibt es in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Garantie - die ist nämlich sozusagen eine Zusatzleistung des Herstellers, der diese nicht mehr erfüllen kann.
Die andere Seite, nämlich die gesetzlich geregelte Gewährleistung, dürfte ebenfalls ausfallen.
Hier hast Du 6 Monate nach Erwerb einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz zunächst durch den Händler. In diesen 6 Monaten reicht die Feststellung, dass irgendwas nicht mehr so funktioniert, wie es ursprünglich zugesichert war.
Die 2 Jahres-Regel sieht ein wenig anders aus. Nach den ersten 6 Monaten müsstest Du nachweisen, dass der Fehler sozusagen von Beginn an im Produkt steckte. Dann könntest Du die üblichen Forderungen gegen den Händler stellen.
Das dürfte in diesem Fall aber ausgeschlossen sein (die Lampen haben ja anfangs geleuchtet und es ist nicht zu beweisen, dass der Fehler von Beginn an 'latent' vorhanden war).
Kannst Du also meines Erachtens nix machen;-(