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Thema: Google Streetview: So legen Sie Widerspruch ein

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    Google Streetview: So legen Sie Widerspruch ein

    Google Streetview: So legen Sie Widerspruch ein

    Das Unternehmen Google beabsichtigt, Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte noch im Jahr 2010 im Internet zugänglich zu machen.

    Es handelt sich dabei um die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Später sollen weitere deutsche Städten und Dörfer folgen. Gegenüber der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und den Datenschutzbeauftragten hat das Unternehmen allerdings zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

    Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung in einem automatischen Verfahren unkenntlich gemacht, wozu kein gesonderter Widerspruch erforderlich ist.

    Das Unternehmen Google hat zugesagt, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten sowie die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen unkenntlich zu machen, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Ilse Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese gebündelt weiterzuleiten,.

    Wichtig ist, dass der Widerspruch auch nach Inbetriebnahme des Dienstes möglich ist.
    Was ist "Google Streetview"?

    Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.

    Bürger können widersprechen

    Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

    Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

    Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Google entwickelt derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug soll voraussichtlich Mitte August unter http://www.google.de/streetview im Internet zur Verfügung stehen. Das Unternehmen hat angekündigt, allen Personen, die per E-Mail Widerspruch eingelegt haben, eine Nachricht zu schicken, in der auf das elektronische Werkzeug zur näheren Identifizierung hingewiesen wird. Nicht abschließend geklärt ist allerdings bislang der Umgang mit Daten, die im Rahmen der Nutzung dieses Werkzeugs erhoben werden können, wie z.B. IP-Adressen.

    Auch für per Post eingelegte Widersprüche entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird.

    Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren.

    Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:

    * Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
    * Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg


    Musterwiderspruch zum Herunterladen im Format DOC, RTF, PDF und ODT:
    Gibt es hier. --> Link

    Quelle: www.bmelv.de
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     

       
     
    Gruß Dr.Dream

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