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Thema: Ich brauch mal Hilfe bei garantiefall

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Humie
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    Ich brauch mal Hilfe bei garantiefall

    Ich habe im märz 2009 eine tastatur namens Illuminated Desktop Set
    der marke Typhoon gekauft.

    Seit ein paar tagen funtionier die beleuchtung dieser tastatur nicht mehr.

    Ich habe dann die firma deltatecc angeschrieben wo ich die tasta gekauft habe.

    Am tag drauf bekam ich folgende antwort:

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Email.

    Sie können Sich direkt an den Hersteller wenden.

    Die Serviceabwicklung über den Hersteller ist für Sie schneller und einfacher. Da wir selbst keine Techniker vor Ort haben, müssten wir
    die defekte Ware auch zum Hersteller weiterleiten. Diese Bearbeitung würde längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Die Kontaktdaten des Herstellers lauten:
    Customer Service Telefon: +49 6403 / 971-114

    Bei Problemen oder weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder mit uns in Verbindung setzen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie Cinti

    Deltatecc GmbH

    Den hersteller habe ich auch direkt angeschrieben und bekam promt folgende antwort:

    Sehr geehrter Kunde,

    die Firma Anubis mit Ihren Marken Typhoon, MyGuide und Easylite musste im Jahr 2007 bedauerlicherweise Konkurs anmelden. Als Rechtsnachfolger treten
    mehrere Firmen auf.
    Die Firma Cos Distribution GmbH hat im Oktober 2009 die Namensrechte an Typhoon, an die PC live Distribution Basse und Prüße GbR
    veräußert.
    Wir, die Firma PC Live und Betreiber der Homepage www.typhoon.eu, haben lediglich die Namensrechte übernommen. Leider ist es uns nicht möglich
    den Service für die Ware, welche von den vorherigen Markenrechtsinhabern produziert wurde zu übernehmen.
    Selbstverständlich bemühen wir uns alle alten Treiber und Handbücher für Typhoon Produkte so schnell als möglich auf der Web Page zur
    Verfügung zu stellen.
    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit Ihrem Händler in Verbindung setzten:
    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

    Ihr Typhoon Serviceteam

    Ein bisschen verdutzt habe ich diese email dann an die firma weitergeleitet wo ich die tastatur gekauft habe. Die antworteten wie folgt:

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Email.

    Leider haben auch wir als Verkäufer keinerlei Möglichkeit, die Ware zur Reparatur einzusenden. Wir haben als Verkäufer lediglich eine
    Gewährleistung von 6 Monaten.

    Da der Kauf jedoch länger als 6 Monate zurückliegt, können wir hier leider nichts für Sie tun.

    Wir bedauern sehr, Ihnen hier keine bessere Nachrichten übermitteln zu können.


    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie Cinti

    Deltatecc GmbH

    Nun habe ich die jungs von google gefragt ob eine 6 monatige garantie rechtens ist, hab aber leider nichts gefunden.

    Soweit ich weiss ist eine 2 jährige gewährleistunges gesetzlich vorgeschrieben.

    Was ich auch nicht ganz verstehen will ist das die herstellerfirma schon im jahr 2007 konkurs angemeldet hat, ich das gerät im jahr 2009 gekauft habe und dann keine garantie mehr auf dem produkt ist.

    Das ding hat ca 20€ gekostet und es kommt nicht wirklich darauf an, es interessiert mich nur ob die mich so abspeisen können.

    Weiss jemand ob die herstellerfirma oder vertriebsfirma für einen evt. garantiefall verpflichtet ist?
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  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
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    Hi,

    so, wie ich das sehe, gibt es in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Garantie - die ist nämlich sozusagen eine Zusatzleistung des Herstellers, der diese nicht mehr erfüllen kann.

    Die andere Seite, nämlich die gesetzlich geregelte Gewährleistung, dürfte ebenfalls ausfallen.
    Hier hast Du 6 Monate nach Erwerb einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz zunächst durch den Händler. In diesen 6 Monaten reicht die Feststellung, dass irgendwas nicht mehr so funktioniert, wie es ursprünglich zugesichert war.

    Die 2 Jahres-Regel sieht ein wenig anders aus. Nach den ersten 6 Monaten müsstest Du nachweisen, dass der Fehler sozusagen von Beginn an im Produkt steckte. Dann könntest Du die üblichen Forderungen gegen den Händler stellen.
    Das dürfte in diesem Fall aber ausgeschlossen sein (die Lampen haben ja anfangs geleuchtet und es ist nicht zu beweisen, dass der Fehler von Beginn an 'latent' vorhanden war).

    Kannst Du also meines Erachtens nix machen;-(

  3. #3
    Seniormitglied
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    Die beleuchtung funktionierte ja bis vor ein paar tagen.

    Eine gesetzliche garantie gibt es so wie ich nun rausgefunden habe nicht, eine garantie ist eine freiwillige verpflichtung die ein hersteller geben kann.

    Die Gewährleistung ist eine, im Gesetz Pflicht , für die das Gesetz Gewähr leistet. Bei Verbrauchergeschäften (Unternehmer > Verbraucher) gilt eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung (auch Gewährleistungsfrist) von zwei Jahren. Näheres regelt der §438 BGB bzw §§474ff BGB. Bei gebrauchter Ware gilt bei Verbrauchergeschäften eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
    Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, so gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§476 BGB) nach der angenommen wird, daß das Auftreten des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate ein Beweis für den latent, von Anbeginn vorhandenen Mangel ist.

    Tja da muss ich mich dann wohl mit abfinden und die tasta in die tonne treten.

    Dann werd ich mich mal nach einer neuen von einem renomierten hesteller umsehen.

    Danke Hawak für deine mühe.
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  4. #4
    Moderator Avatar von Satfan123
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    verkauf se bei ebay dann bekommste noch was für ....

    wenn firmen konkurs anmelden wirds eh immer problematisch mit den nachfolgern
    Zur Info ich bin nicht Irata !!

    Mein Tipp für D-Box Dreambox Digi Receiver und CI Reparatur
    D-Box Dreambox Digireceiver Reparaturservice CI Modul Reparaturservice

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