Gesetzesänderungen zum 1. August: Was sich für Verbraucher alles ändert

Teils skurril, teils ein spürbarer Eingriff ins alltägliche Leben: Zum 1. August 2010 treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Von Einsparungen bei Arzneimitteln, strengeren Auflagen für die Bonuszahlungen von Banken und Versicherungen bis zur Weitergabe von Bankdaten an die USA.

Vor allem die rauchenden Bayern dürften spüren, dass ab heute einige Gesetze in Kraft getreten sind. Im größten Bundesland gilt ab sofort: Rauchen in der Gastronomie verboten. Per Volksentscheid beschlossen die Wähler, dass das Rauchen in Kneipen, Gaststätten und Bierzelten ausnahmslos verboten ist.

Auch bundesweit wurde das Tabakgesetz geändert: Das "Product Placement" für Tabakwaren oder -unternehmen ist nun im Fernsehen verboten. Das heißt, ein Tabakerzeugnis darf nicht mehr in einer Sendung gegen Entgelt oder Gegenleistung platziert werden. Zudem ist wird das Sponsoring-Verbot ausgeweitet. Es ist nicht mehr im Radio verboten, sondern auch im Fernsehen und bei Videos oder Hörbeiträgen "on demand", also auf Abruf. Die Gesetze gelten bereits seit 12. Juli.

Mindestlohn in der Pflegebranche

Auch für die Beschäftigten in der Pflegebranche ändert sich etwas. Ab sofort gilt für sie nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Ihn erhalten die 560.000 Beschäftigten in der Grundpflege, die Ernährung, Mobilitätsübungen um Körperpflege umfasst. Er gilt in allen Pflege-Betrieben, sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen. Ausgenommen sind jedoch Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.

Ab Januar 2012 soll der Mindestlohn dann um 25 Cent angehoben werden, und ab Juli 2013 noch einmal um den selben Betrag. Die Verordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2014. In der Pflegebranche sind derzeit über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind heute pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 dürfte ihre Zahl laut Regierung auf über vier Millionen Menschen wachsen.

Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivat-Geschäfte

Die Bankbranche war ebenfalls im Visier der Gesetzesmacher: Um mehr Kontrolle über spekulative Finanzmarktprodukte zu erlangen, sind nun sogenannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen sowie ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) in der Eurozone verboten.

Zugleich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt, weitere Geschäfte bis zur Dauer von zwölf Monaten zu verbieten. Falls ungedeckte Leerverkäufe aber dennoch getätigt werden sollen die Aufsichtsbehörden sie im Nachhinein leichter erkennen: Die sogenannte Netto-Leerverkaufspositionen müssen nämlich gemeldet oder veröffentlicht werden. Das Gesetz ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.

Quelle: t-online.de