..naja, das Urteil wurde gefällt, weil der Mieter "sein Heimatsender" vorher gar nicht empfangen konnte. Jetzt kann er es ..... gibt es denn in jeder normalen Mietwohnung im Regelfall diese Möglichkeit vier Kanäle (ausser Kabel) gleichzeitig emfangen zu können ?
Der Vermieter muss nur sicherstellen, dass jeder Mieter -insbesondere bei unterschiedlichen Nationen- seinen Heimatkanal empfangen kann.