Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Blödes Urteil.
Wenn er vorher unterschiedliche Programme auf mehreren Fernseher sehen konnte, weil mehrere Anschlüsse und jetzt nur noch 1 Anschluss hat, ist dies schon eine Einschränkung.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen so einen Schüsselsalat, aber wenn schon eine Gemeinschaftsantenne, dann auch genügend Anschlüsse für die Parteien bereitstellen.
Ich habe/brauche 4 Anschlüsse, dabei gucken die Kinder über Kabel.
stranger1

..naja, das Urteil wurde gefällt, weil der Mieter "sein Heimatsender" vorher gar nicht empfangen konnte. Jetzt kann er es ..... gibt es denn in jeder normalen Mietwohnung im Regelfall diese Möglichkeit vier Kanäle (ausser Kabel) gleichzeitig emfangen zu können ?

Der Vermieter muss nur sicherstellen, dass jeder Mieter -insbesondere bei unterschiedlichen Nationen- seinen Heimatkanal empfangen kann.