Gefällt mir sehr dieses Urteil !
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Da nach dem Einbau der Gemeinschaftsantenne der Empfang mehrerer marokkanischer Sender ermöglicht wurde geht auch für mich das Urteil in Ordung. Besser als zig Einzelantennen ... das sieht ja manchmal nicht sehr schön aus.
..naja, das Urteil wurde gefällt, weil der Mieter "sein Heimatsender" vorher gar nicht empfangen konnte. Jetzt kann er es ..... gibt es denn in jeder normalen Mietwohnung im Regelfall diese Möglichkeit vier Kanäle (ausser Kabel) gleichzeitig emfangen zu können ?
Der Vermieter muss nur sicherstellen, dass jeder Mieter -insbesondere bei unterschiedlichen Nationen- seinen Heimatkanal empfangen kann.
Urteil hin oder her, mich beschäftigt viel mehr warum jemand das Land wechselt und dann Anspruch auf mehrere Sender seines Heitmatlandes stellt . Sinnvoller wäre es die Sprache der Wahlheimat zu erlernen .
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