Ganz einfach. Weil es gesetzlich nicht gefordert ist!
§ 10 Absatz 5 Satz 2 2. Halbsatz Fahrzeug-Zulassungsverordnung
"(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite."


Ich denke ma, dass hat Blitzdings-technische Gründe warum es nicht verlangt wird.