Zitat von
wacheia
Dieser Rat stimmt nur bedingt. Es gibt nämlich verschiedene Varianten von Premiere/Sky-Verträgen.
Es gibt auch Aboverträge, bei denen die Formulierung zu finden ist, dass sich das Abo nach der Mindestlaufzeit zu den dann gültigen Konditionen verlängert.
Der BGH hat diese Klausel zwar als unzulässig verworfen, weil der Kunde bei Vertragsabschluss gar nicht wissen kann, wie die Konditionen nach der Mindestlaufzeit sein werden.
Diese Entscheidung des BGH führt dazu, dass sich das rabattierte Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Standardkonditionen (ohne Rabatt) verlängert. Es verlängert sich bei dieser Regelung keineswegs automatisch zu den rabattierten Konditionen.
Wer einen solchen Vertrag hat und nicht mehr zahlen will, als bisher (bei rabattierten Abos), der sollte kündigen.
Also: Vertrag aufmerksam lesen und dann handeln.