Mein Mitarbeiter-Abo endet eigentlich ende Juli...
Bis heute hab ich noch nix von denen gehört?!
Wieviele Wochen vorher kommt denn normalerweise die Kündigung?
Glaube nicht, dass sich mein Abo in irgendeiner Art und Weise automatisch verlängert...
Mein Mitarbeiter-Abo endet eigentlich ende Juli...
Bis heute hab ich noch nix von denen gehört?!
Wieviele Wochen vorher kommt denn normalerweise die Kündigung?
Glaube nicht, dass sich mein Abo in irgendeiner Art und Weise automatisch verlängert...
Hallo Stummi08/15
Mein Kündigungsschreiben von SKY mit Datum :
Hamburg 18.2.2010
Kündigung zum 31.5.2010
Gruß greggy
Hallo zusammen,
mir wurde auch seitens Sky mein Bundesliga Abo zum 31.05.2010 gekündigt. In den letzten 3 Wochen habe ich unzählige Anrufe Briefe und E-Mails von denen bekommen, hab ich alle ignoriert. Heute ein neues Angebot. Bundesliga zum alten Preis und zusätzlich 6 Monate Sky Welt und Sky Welt Extra. Also geht doch, warten wird belohnt. Die haben sich ganz schön verzockt.
QUOTE=Stummi08/15;1013576]Mein Mitarbeiter-Abo endet eigentlich ende Juli...
Bis heute hab ich noch nix von denen gehört?!
Wieviele Wochen vorher kommt denn normalerweise die Kündigung?
Glaube nicht, dass sich mein Abo in irgendeiner Art und Weise automatisch verlängert...[/QUOTE]
Hallo Stummi08
ich würde kündigen weil sonst das Abo sich automatisch verlängert
die Kündigung von Sky müßtest du schon längst haben
kündige und du bist auf der sicheren seite kann ich nur empfehlen
Gruß
klabau
Hallo klabauich würde kündigen weil sonst das Abo sich automatisch verlängert
die Kündigung von Sky müßtest du schon längst haben
kündige und du bist auf der sicheren seite kann ich nur empfehlen
Ich würde ein ABO auf keinen Fall selbst kündigen !!!
Wenn ich mit dem ABO Preis zufrieden bin !
SKY meldet sich schon ,wenn ihnen etwas nicht passt
und dann stelle ich meine Forderungen !
Gruß greggy
Dieser Rat stimmt nur bedingt. Es gibt nämlich verschiedene Varianten von Premiere/Sky-Verträgen.
Es gibt auch Aboverträge, bei denen die Formulierung zu finden ist, dass sich das Abo nach der Mindestlaufzeit zu den dann gültigen Konditionen verlängert.
Der BGH hat diese Klausel zwar als unzulässig verworfen, weil der Kunde bei Vertragsabschluss gar nicht wissen kann, wie die Konditionen nach der Mindestlaufzeit sein werden.
Diese Entscheidung des BGH führt dazu, dass sich das rabattierte Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Standardkonditionen (ohne Rabatt) verlängert. Es verlängert sich bei dieser Regelung keineswegs automatisch zu den rabattierten Konditionen.
Wer einen solchen Vertrag hat und nicht mehr zahlen will, als bisher (bei rabattierten Abos), der sollte kündigen.
Also: Vertrag aufmerksam lesen und dann handeln.
Geändert von wacheia (27.05.10 um 18:07 Uhr)
Na hoffentlich ist das auch so, weil die 2 Monate kann ich nun nicht mehr halten...