Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Ob alte oder individuelle AGB`s ist völlig egal.
Der Passus, das bei nicht rechtzeitiger Kündigung, sich der Vertrag, zu den dann aktuellen Konditionen verlängert, ist vom BGH für ungültig erklärt worden.
Dies hat Sky jetzt in den aktuellen AGB`s umgesetzt und muss den Kunden mindestens 1 Monat vorher informieren, das sich der Preis erhöht hat. Dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Informiert mich Sky nicht, verlängert sich der Vertrag zu alten Konditionen.
stranger1
Na da bin ich mal gespannt...
Habe am 10. Juli ´08 mein Abo abgeschlossen, die 6 Wochen Frist meinerseits kann ich schon nicht mehr halten.

Seitens Sky ist auch noch nicht´s schriftlich oder telefonisch eingegangen.

Bin mal gespannt was dann ist?
Was, wenn mir dann doch "mehr" berechnet wird?
Muss ich dann erst vor Gericht ziehen???