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Thema: Garantie/ Gewährleistung hat der Verkäufer recht

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  1. #1
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Da hat der Händler recht.

    Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.

    Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Da hat der Händler recht.
    Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.
    Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.

    Es ist IMMER Gewährleistung, das Thema nennt sich Beweislastumkehr. Das ist natürlich keine "gesetzliche" Garantie.


    § 476 BGB Beweislastumkehr
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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