Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
Da hat der Händler recht.
Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.
Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.

Es ist IMMER Gewährleistung, das Thema nennt sich Beweislastumkehr. Das ist natürlich keine "gesetzliche" Garantie.


§ 476 BGB Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.