yep ist leider so - in den ersten 6 monaten muß der händler beweisen, daß der schaden nicht von anfang an vorhanden war, was meist unmöglich für ihn ist (garantie)
danach muß der käufer es beweisen, daß der schaden von anfang an da war - auch das ist meist unmöglich (gewährleistung)
das neue gewährleistungsrecht hat dem verbraucher also nicht wirklich viel gebracht, i.d.r. hat man nur in den ersten 6 monaten durchsetzbare ansprüche
manche händler bieten über mehrere jahre garantie - dann kannst du deine ansprüche auch nach 6 monaten geltend machen
kurz gesagt: die gesetzlichen 2 jahre gewährleistung ist eine farce... nur garantie taugt was...