Letzte Themen:

Willkommen liebe Mörder » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Duke simpliTV im Free Modus kostenlos » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: zeus-crew Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: servus sat simpliTV im Free Modus kostenlos » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat ORF Digital Modul (Cardless) » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat E2iPlayer » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: RKNNDS Samsung UE55NU8009 UHD 4K, SMART TV, Tizen » Autor (Quelle): Deisic » Letzter Beitrag: RKNNDS Sky Q mini oder was Vergleichbares » Autor (Quelle): Christinemozart » Letzter Beitrag: walid elarawy Beautiful Womans in your town for night » Autor (Quelle): maqqi » Letzter Beitrag: maqqi CS und Umstellung auf Glasfaser, was ändert sich? » Autor (Quelle): sekretär » Letzter Beitrag: Musicnapper
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Garantie/ Gewährleistung hat der Verkäufer recht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
    Registriert seit
    Sep 2003
    Ort
    @home
    Alter
    58
    Beiträge
    5.840
    Danke
    353
    Erhielt 276 Danke für 145 Beiträge
    FAQ Downloads
    4
    Uploads
    0
    Da hat der Händler recht.

    Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.

    Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Da hat der Händler recht.
    Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.
    Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.

    Es ist IMMER Gewährleistung, das Thema nennt sich Beweislastumkehr. Das ist natürlich keine "gesetzliche" Garantie.


    § 476 BGB Beweislastumkehr
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.06.13, 14:35
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.02.13, 16:25
  3. Gewährleistung nach dem 6. Monat?
    Von FordTaunus im Forum Hardware Forum
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 04.08.08, 21:45
  4. (V) Humax PR-HD1000 mit Gewährleistung + HDMI Kabel
    Von jennafun007 im Forum An - und Verkauf
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 24.07.08, 17:00
  5. Tolpan ein top Verkäufer -:)) .
    Von hade13 im Forum Gut gelaufen Forum
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.10.07, 02:25

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •